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E-Rechnung Pflicht 2025: Was Kleinunternehmer wissen müssen

In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2025 die E-Rechnungspflicht im Geschäftskundenbereich (B2B). Die Umstellung erfolgt schrittweise — aber eine Pflicht betrifft dich schon heute.

Was bedeutet „E-Rechnung“?

Eine E-Rechnung ist keine PDF-Datei. Sie ist eine strukturierte XML-Datei nach der europäischen Norm EN 16931 — maschinenlesbar und automatisch verarbeitbar. In Deutschland sind das vor allem die Formate XRechnung und ZUGFeRD.

Die wichtigsten Stufen

Was heißt das für Kleinunternehmer und Freelancer?

Auch als Kleinunternehmer nach § 19 UStG musst du E-Rechnungen annehmen und öffnen können. Der eigene Versand wird in den nächsten Jahren folgen. Du brauchst dafür keine teure Software — eine E-Rechnung lässt sich direkt im Browser öffnen, prüfen und erstellen.

Sofort starten

  1. Eingehende XML- oder ZUGFeRD-Rechnung lesbar anzeigen und auf Gültigkeit prüfen.
  2. Eigene Rechnung in unter einer Minute als XRechnung (UBL/CII) erstellen.

Welches Format das richtige ist, erklärt der Vergleich XRechnung vs. ZUGFeRD.