BR-20
The Seller tax representative postal address (BG-12) shall contain a Tax representative country code (BT-69), if the Seller (BG-4) has a Seller tax representative party (BG-11).
Was bedeutet diese Regel?
Der Anschrift des Steuervertreters (BG-12) fehlt der Ländercode (BT-69).
Am Land hängt, welche Steuerverwaltung zuständig ist — eine Anschrift ohne Land reicht dafür nicht.
- BG-4
- Verkäufer (Angaben)
- BG-11
- Steuervertreter des Verkäufers
- BG-12
- Postanschrift des Steuervertreters
- BT-69
- Ländercode des Steuervertreters
Offizielle Regelmeldung (Norm)
The Seller tax representative postal address (BG-12) shall contain a Tax representative country code (BT-69), if the Seller (BG-4) has a Seller tax representative party (BG-11).
Offizielle Regelmeldung der Norm (englisch).
Wo die Regel greift
Syntax: CII · UBL
Dieselbe Regel, zweimal ausgedrückt: UBL und CII benennen dieselben Felder mit unterschiedlichen Pfaden. Prüfst du eine CII-Datei gegen die UBL-Regeln, bekommst du deshalb Fehler, die nichts bedeuten.
UBL
cac:TaxRepresentativeParty/cac:PostalAddress
CII
//ram:SellerTaxRepresentativeTradeParty
Technische Prüfung
Die Regel ist erfüllt, wenn dieser Schematron-Ausdruck zutrifft:
normalize-space(ram:PostalTradeAddress/ram:CountryID) != ''So behebst du den Fehler
Eine fehlende oder falsche Geschäftsangabe, die nur du liefern kannst. Ergänze bzw. korrigiere sie und prüfe erneut.
Ergänze den zweistelligen ISO-Ländercode (z. B. DE) in der Anschrift des Steuervertreters.
Korrigiere die betroffene Angabe in deiner XML und prüfe die Rechnung anschließend erneut. Die Prüfung läuft lokal in deinem Browser — deine Datei verlässt deinen Rechner nicht.
E-Rechnung hier prüfen
Ziehe eine XML- oder ZUGFeRD-PDF-Datei hierein. Die Prüfung läuft lokal in deinem Browser gegen die EN 16931 — deine Datei verlässt deinen Rechner nicht.