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E-Rechnung Fristen: Zeitplan 2025, 2026, 2027, 2028

Die E-Rechnungspflicht kommt in Stufen. Wichtig ist die Trennung zwischen der Pflicht zum Empfang (gilt für alle schon heute) und der Pflicht zum Versand (kommt gestaffelt nach Umsatz).

Der gesetzliche Zeitplan in Deutschland

Datum Was gilt
01.01.2025 Alle inländischen Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können — ohne Ausnahme, auch Kleinunternehmer.
bis 31.12.2026 Übergang: Papier und (mit Zustimmung) PDF weiter erlaubt.
bis 31.12.2027 Verlängerter Übergang für Versender mit ≤ 800.000 € Vorjahresumsatz; EDI-Verfahren weiter zulässig.
ab 01.01.2027 Versandpflicht für Unternehmen mit über 800.000 € Vorjahresumsatz (2026).
ab 01.01.2028 Versandpflicht für alle übrigen Unternehmen — Ende aller Übergangsfristen.

Rechtsgrundlage ist § 14 UStG in Verbindung mit der Übergangsregelung in § 27 Abs. 38 UStG, ergänzt durch die BMF-Schreiben vom 15.10.2024 und 15.10.2025.

Was heißt das konkret?

Ausnahmen von der Versandpflicht

Nicht betroffen sind unter anderem Rechnungen an Privatkunden (B2C), Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8–29 UStG. Details unter E-Rechnung Pflicht 2025.

EU-Ausblick: ViDA

Auf europäischer Ebene greift das Paket ViDA (VAT in the Digital Age), in Kraft seit April 2025. Die wichtigsten Termine:

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Häufige Fragen

Ab wann muss ich E-Rechnungen versenden?

Ab dem 1. Januar 2027, wenn dein Vorjahresumsatz über 800.000 € lag. Alle übrigen Unternehmen müssen ab dem 1. Januar 2028 E-Rechnungen ausstellen.

Bis wann darf ich noch PDF-Rechnungen schicken?

Mit Zustimmung des Empfängers bis Ende 2026 — und bis Ende 2027, wenn dein Vorjahresumsatz höchstens 800.000 € betrug. Danach ist die strukturierte E-Rechnung Pflicht.

Was ist ViDA?

„VAT in the Digital Age" ist ein EU-Paket. Ab dem 1. Juli 2030 wird die strukturierte E-Rechnung samt digitaler Meldung für grenzüberschreitende B2B-Umsätze in der EU verpflichtend.