E-Rechnung Fristen: Zeitplan 2025, 2026, 2027, 2028
Die E-Rechnungspflicht kommt in Stufen. Wichtig ist die Trennung zwischen der Pflicht zum Empfang (gilt für alle schon heute) und der Pflicht zum Versand (kommt gestaffelt nach Umsatz).
Der gesetzliche Zeitplan in Deutschland
| Datum | Was gilt |
|---|---|
| 01.01.2025 | Alle inländischen Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können — ohne Ausnahme, auch Kleinunternehmer. |
| bis 31.12.2026 | Übergang: Papier und (mit Zustimmung) PDF weiter erlaubt. |
| bis 31.12.2027 | Verlängerter Übergang für Versender mit ≤ 800.000 € Vorjahresumsatz; EDI-Verfahren weiter zulässig. |
| ab 01.01.2027 | Versandpflicht für Unternehmen mit über 800.000 € Vorjahresumsatz (2026). |
| ab 01.01.2028 | Versandpflicht für alle übrigen Unternehmen — Ende aller Übergangsfristen. |
Rechtsgrundlage ist § 14 UStG in Verbindung mit der Übergangsregelung in § 27 Abs. 38 UStG, ergänzt durch die BMF-Schreiben vom 15.10.2024 und 15.10.2025.
Was heißt das konkret?
- Heute: Sorge dafür, dass du eingehende E-Rechnungen öffnen und prüfen kannst. Ein E-Mail-Postfach reicht für den Empfang.
- Bis 2027/2028: Stelle deinen Rechnungsversand auf XRechnung oder ZUGFeRD um. Je nach Umsatz hast du dafür bis Ende 2026 oder Ende 2027 Zeit.
Ausnahmen von der Versandpflicht
Nicht betroffen sind unter anderem Rechnungen an Privatkunden (B2C), Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8–29 UStG. Details unter E-Rechnung Pflicht 2025.
EU-Ausblick: ViDA
Auf europäischer Ebene greift das Paket ViDA (VAT in the Digital Age), in Kraft seit April 2025. Die wichtigsten Termine:
- Seit 14.04.2025: Mitgliedstaaten dürfen die inländische E-Rechnungspflicht ohne EU-Sondergenehmigung einführen.
- Ab 01.07.2030: verpflichtende strukturierte E-Rechnung und digitale Meldung für grenzüberschreitende B2B-Umsätze in der EU.
- Ab 01.01.2035: Angleichung bestehender nationaler Systeme an das EU-Modell.
Jetzt vorbereiten
Warte nicht bis zur letzten Frist. Du kannst schon heute eine E-Rechnung kostenlos erstellen und den gesamten Ablauf im Browser testen.
Häufige Fragen
Ab wann muss ich E-Rechnungen versenden?
Ab dem 1. Januar 2027, wenn dein Vorjahresumsatz über 800.000 € lag. Alle übrigen Unternehmen müssen ab dem 1. Januar 2028 E-Rechnungen ausstellen.
Bis wann darf ich noch PDF-Rechnungen schicken?
Mit Zustimmung des Empfängers bis Ende 2026 — und bis Ende 2027, wenn dein Vorjahresumsatz höchstens 800.000 € betrug. Danach ist die strukturierte E-Rechnung Pflicht.
Was ist ViDA?
„VAT in the Digital Age" ist ein EU-Paket. Ab dem 1. Juli 2030 wird die strukturierte E-Rechnung samt digitaler Meldung für grenzüberschreitende B2B-Umsätze in der EU verpflichtend.