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E-Rechnung an Behörden (B2G): Pflicht, Portale, Format

Bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (Business-to-Government, B2G) gilt die E-Rechnungspflicht schon deutlich länger als im B2B-Bereich.

Seit wann gilt die B2G-Pflicht?

Grundlage ist die EU-Richtlinie 2014/55/EU, in Deutschland umgesetzt durch die E-Rechnungs-Verordnung (ERechV). Für die Bundesverwaltung gilt:

Eine Ausnahme besteht für Direktaufträge bis 1.000 € netto. Die Bundesländer haben eigene Regelungen mit teils abweichenden Terminen.

Welches Format? Meist XRechnung

Für B2G ist die XRechnung der maßgebliche Standard. Sie ist eine spezielle Ausprägung (CIUS) der Norm EN 16931 und wird von der KoSIT gepflegt. ZUGFeRD im Profil XRECHNUNG wird von vielen Stellen ebenfalls akzeptiert.

Ein Pflichtfeld bei B2G ist die Leitweg-ID — sie adressiert den richtigen Empfänger innerhalb der Verwaltung.

Die Eingangsportale des Bundes

Lange gab es zwei Plattformen: die ZRE und die OZG-RE. Seit der Konsolidierung ist die Lage einfacher:

Rechnungen können je nach Empfänger per Upload, E-Mail oder über das Peppol-Netzwerk eingereicht werden.

So gehst du vor

  1. Leitweg-ID beim Auftraggeber erfragen.
  2. Rechnung als XRechnung erstellen — siehe XRechnung erstellen.
  3. Vor dem Versand die E-Rechnung prüfen, damit sie die EN 16931 und die deutschen Geschäftsregeln (BR-DE) erfüllt.
  4. Über das passende Portal einreichen.

Du kannst eine XRechnung mit Leitweg-ID direkt im Browser erstellen und validieren — ohne Konto und ohne Upload.

Häufige Fragen

Welches Format brauche ich für Rechnungen an Behörden?

In der Regel die XRechnung. Sie ist der nationale Standard für Rechnungen an die öffentliche Verwaltung und verlangt die Angabe einer Leitweg-ID.

Über welches Portal reiche ich Rechnungen an den Bund ein?

Seit 2026 ist die OZG-RE (OZG-konforme Rechnungseingangsplattform) das zentrale Portal des Bundes. Die frühere ZRE wurde Ende 2025 abgeschaltet.

Gilt eine Wertgrenze für die B2G-Pflicht?

Bei Direktaufträgen des Bundes bis 1.000 € netto besteht keine Pflicht zur E-Rechnung. Darüber ist sie verbindlich.